Investitionskontrolle und Außenwirtschaft
Im Außenwirtschaftsrecht verfügt held jaguttis über langjährige Expertise. held jaguttis gehört im Bereich der Investitionskontrolle (Foreign Direct Investment Law – FDI/Foreign Investment Control Law – FIC) nach Angaben von JUVE zu den sehr visiblen und besonders stark positionierten Boutiquen.
Eine Investitionskontrolle kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bei dem Erwerb eines deutschen Unternehmens durch einen ausländischen Käufer durchführen (sektorübergreifende Investitionsprüfung nach §§ 55 ff. AWV und sektorspezifische Investitionsprüfung nach §§ 60 ff. AWV). Daneben berät held jaguttis zu allgemeinen außenwirtschaftsrechtlichen Fragen der Exportkontrolle. held jaguttis hat im Außenwirtschaftsrecht beispielsweise zu folgenden Projekten beraten:
- Einholung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 58 AWV) für den Erwerb eines deutschen Industriekonzerns durch ein chinesisches Unternehmen
- Durchführung eines vom BMWi eröffneten Prüfverfahrens für einen chinesischen Investor im Hinblick auf die geplante Übernahme eines deutschen börsennotierten Hochtechnologieunternehmens, Verhandlungen mit dem BMWi und Beratung des Investors zu Rechtsschutzoptionen
- Beratung eines deutschen Unternehmens zu außenwirtschaftsrechtlichen Embargo- und Sanktionsregelungen im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen zu bestimmten Staaten
- Beratung eines ausländischen Investors bei einer Übernahme eines deutschen Unternehmens zu Regelungen im Share Purchase Agreement (SPA) zur Investitionsprüfung (Closing Condition, Covenants)
- Außenwirtschaftsrechtliche Beratung eines Unternehmens bei der Veräußerung einer Tochtergesellschaft an ein ausländisches Unternehmen
- Beratung einer ausländischen Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit der Übernahme eines deutschen Unternehmens zu Fragen der Investitionsprüfung durch das BMWK
- Verhandlungen mit dem BMWK über die Freigabe eines Unternehmenserwerbs durch einen ausländischen Investor nach Einleitung eines Prüfverfahrens
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen U.S.-amerikanischen Investor für die Übernahme der Betreibers einer „kritischen Infrastruktur“
- Beratung eines ausländischen Investors zu einer Verschärfung der Vorgaben für die Investitionsprüfung auf deutscher und europäischer Ebene und Bewertung eines Beteiligungserwerbs durch einen konkurrierenden „Staatsfonds“ in einem Bieterwettbewerb